Eintritt

Aufnahmekriterien

Spracherwerbs- und Kommunikationsstörung und/oder eine Hörbeeinträchtigung werden als schwere Sprachentwicklungsstörungen und weitere Störungen des Sprech- und Spracherwerbs basierend auf ICD10 (International Classification of Function, Disability and Health) diagnostiziert:

  • Sprachentwicklungsstörungen (SES)
  • Spezifische Sprachentwicklungsstörungen (primäre SESS/ UESS)
  • Sprachentwicklungsstörungen im Zusammenhang mit Komorbiditäten (sekundäre SES)


Die detaillierte Auflistung der Indikatoren finden Sie hier:
Indikatoren für einen Eintritt in die Sprachheilschule
Kriterien Spracherwerbsstörung SPD BL 2019


Für einen Eintritt wird das Kind oder der/die Jugendliche in seiner Gesamtentwicklung beurteilt und dabei werden folgende Indikatoren beachtet:

  • Sprachheilpädagogisch-logopädische Indikatoren
  • Schulische Indikatoren
  • Sozial-emotionale Indikatoren (Aktivität und Partizipation)    


Das Ablaufschema des Kantons Basel-Landschaft (Eintritt) finden Sie hier: Ablauf Sonderschulung bei Sprach- und Kommunikationsbehinderungen Basel-Landschaft

Braucht Ihr Kind Unterstützug?

Wenn Sie unsicher sind, ob die Sprachentwicklung Ihres Kindes unauffällig ist oder Ihr Kind möglicherweise Hörschwierigkeiten hat, sollten Sie sich beraten lassen. Die Beantwortung der folgenden Fragen kann Hinweise dazu liefern, ob Probleme im Spracherwerb, bei der Wahrnehmung und Motorik oder allenfalls beim Hören vorliegen:

  • Spricht Ihr Kind undeutlich, wenig oder gar nicht, oder wird es schlecht verstanden?
  • Fehlen Ihrem Kind oft die korrekten Bezeichnungen für Gegenstände und Handlungen? Kann es sich gegenüber Fremden oft nicht verständlich ausdrücken?
  • Reagiert Ihr Kind vorschnell oder inadäquat auf Anweisungen? Versteht es Aufträge, die ohne Körpersprache gegeben werden häufig falsch oder sagt es "ja" und handelt nicht?
  • Kann Ihr Kind konzentriert zuhören?
  • Vermeidet Ihr Kind den Kontakt mit verschiedenen Materialien und hantiert es unvorsichtig oder ungeschickt mit Spielzeug, Besteck, Stiften usw.?
  • Zeigt Ihr Kind ein auffälliges Spiel- oder Sozialverhalten?
  • Steht der Mund Ihres Kindes oft offen oder hat es einen verstärkten Speichelfluss?

Auskünfte und Abklärungen

Haben Sie mehrere dieser Fragen mit «ja» beantwortet – oder sind Sie unsicher, so sollten Sie mit Ihrem Kind eine Abklärung der Sprachentwicklung und/oder des Hörens durchführen lassen. Wir empfehlen eine Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst (SPD BL, BS) oder bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland (KJPD BL) / Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik Basel-Stadt (KJPK BS).

Die Abklärung des Hörens, erfolgt bei einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO) oder in den entsprechenden Kliniken (UKBB). Abklärungen bezüglich des aktuellen Sprachstandes, erfolgen in der Regel über den logopädischen Dienst der Wohngemeinde. Liegen tatsächlich Sprachauffälligkeiten oder eine Hörbeeinträchtigung vor, ist es äusserst wichtig, möglichst früh mit der geeigneten Therapie zu beginnen.

Kostenübernahme durch den Kanton

Die Aufnahme in die Sprachheilschule erfolgt über eine Abklärung durch eine kantonalen Fachstelle: Schulpsychologischer Dienst (SPD) oder Kinder- und Jugend-Psychiatrie (KJPD/KJPK), sowie einer Logopädischen Abklärung. Eine Verfügung wird durch den Kanton erstellt. Dadurch wird die Kostenübernahme für Schulung und Therapie, inkl. Schulwegkosten garantiert.

Verweildauer: Die Schülerinnen und Schüler treten mit einer Verfügung zur Sonderschulung und der Kostenübernahme durch die zuständigen Abteilungen der Volksschule des Wohnkantons in die Sprachheilschule ein. Die Verfügung wird in der Regel für zwei bis drei Jahre ausgestellt.